Briefmarken bilden oft das Spiegelbild der Geschichte eines Landes. So war die Wiedervereinigung der alten und neuen Bundesländer letztendlich auch die Wiedervereinigung der deutschen Briefmarken und aller deutscher Philateliste

Briefmarken bilden oft das Spiegelbild der Geschichte eines Landes. So zeigen die ausgegebenen Postwertzeichen, ihre Bezeichnung und das Ausgabedatum genau den Verlauf der deutschen Wiedervereinigung.

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Die erste Möglichkeit einer gemeinsamen Briefmarke der BRD und DDR bot sich 1990 anlässlich des 500 Jahre zuvor eingerichteten Postkurses von Innsbruck nach Mechelen. Belgien, Österreich und die BRD planten eine gemeinsame Briefmarkenausgabe mit dem Motiv „Der kleine Postreiter“ von Albrecht Dürer. Die DDR an dieser Ausgabe zu beteiligen war nicht möglich.Mit dem Fall der Berliner Mauer im November 1989 folgte dann doch die Zustimmung der DDR zur gemeinsamen Briefmarke, die die Wertpapierdruckerei Leipzig auch noch termingerecht zum Januar 1990 produzierte.

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Ebenfalls im Jahr 1990 lief bereits die Planung und die Auftragsvergabe für die Briefmarken des Folgejahres. Keiner rechnete mit einer tatsächlichen, raschen Wiedervereinigung der alten und der neuen Bundesländer.

Doch die politischen Anzeichen sprachen bald eine andere Sprache. Im März 1990 fanden in der DDR die ersten freien Wahlen statt. Im April wurde Lothar de Maizière zum Ministerpräsidenten gewählt und der Ausarbeitung eines Einigungsvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland stand nun nicht mehr im Wege. Parallel dazu bewegten sich beide Postministerien aufeinander zu und bildeten im Mai 1990 die Projektorganisation „Postunion“ zur Zusammenführung beider Verwaltungen, der Produkte und Dienstleistungen.

Das Ziel der gemeinsamen Briefmarken war klar, leider gab es keinen Zeitplan, an dem man sich orientieren konnte. Wann sollte die Marke zur deutschen Wiedervereinigung, zum Fall der Berliner Mauer am Postschalter vorliegen? Ein so prägnantes Ereignis sollte natürlich mit einer Blockausgabe geehrt werden.

Während im Hintergrund bereits die Organisation für die erste gemeinsame Briefmarke zur Wiedervereinigung lief, erklärte im August die Volkskammer der DDR ihren Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland mit der Wirkung zum 3. Oktober 1990.

Nun war aufgrund der gebotenen Eile nicht mehr die Zeit den offiziellen Weg über den Kunstbeirat zu gehen. Entscheidungen wurden zügig und unbürokratisch getroffen. Auch die, dass zwei Marken erforderlich waren, weil das bisherige Porto in den neuen und alten Bundesländerländern unterschiedlich war. Es war mit Bekanntwerden des Datums der Wiedervereinigung auch klar, dass ab diesem Zeitpunkt keine Marken mehr zum Einsatz kommen, die den Aufdruck „deutsche Post“ der DDR oder „deutsche Bundespost Berlin“ tragen.

Die Berliner Marken waren ein weiterer Sonderfall, da die Hoheitsrechte Berlins nach wie vor bei den Alliierten lagen. Nach Unterzeichnung des 2+4 Abschussdokumentes von allen beteiligten Außenministern wurde auch für Berlin die volle Souveränität an die Bundesrepublik Deutschland zurückgegeben. Nun galt es nur noch die Zuschlagserlöse der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege sicherzustellen und bereits gedruckte Marken, die noch den Aufdruck „deutsche Post“ der DDR oder „deutsche Bundespost Berlin“ trugen zurückzuziehen und mit dem Aufdruck „deutsche Bundespost“ neu zu drucken. Auch Mischfrankaturen waren nach dem Stichtag der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober nicht mehr möglich. Für Briefmarkensammler der DDR änderten sich nun auch die strengen Verkaufsbedingungen mit Ausweisverfahren für Postwertzeichen. Ganze Bögen mit Sondermarken waren nun frei erhältlich.

So war die Wiedervereinigung der alten und neuen Bundesländer letztendlich auch die Wiedervereinigung der deutschen Briefmarken und aller deutscher Philatelisten.

Der Ankauf von Briefmarken wurde damit um einen Bereich erweitert.

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